Pflegedienst Rodgau – pflegerische Betreuung in häuslicher Umgebung
Das Ziel unseres Pflegedienstes ist es die zu pflegenden Patienten in jeder Lebenslage durch eine fachgerechte und individuelle Versorgung zu unterstützen.
Die oberste Priorität für unseren Pflegedienst haben immer die individuellen Wünsche und Bedürfnisse der zu pflegenden Menschen. Um unseren Kunden die Möglichkeit anbieten zu können, solange wie nur möglich in der gewohnten häuslichen Umgebung versorgt werden zu können, verzichten wir auf streng strukturierte Dienstabläufe und gestalten den Pflegeablauf individuell nach Wünschen von unseren Kunden und Ihren Angehörigen.
Schätzungsweise wird fast die Hälfte der pflegebedürftigen Menschen auch in Rodgau durch pflegende Angehörige in ihrem eigenen Zuhause gepflegt. Den Angehörigen, die ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder im häuslichen Umfeld betreuen und pflegen, steht eine finanzielle Unterstützung zu. Um mehr darüber zu erfahren, können Sie die zuständige Pflegekasse oder unseren Pflegedienst kontaktieren.
Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst
Es kommt sehr oft vor, dass die pflegenden Angehörigen nach einer gewissen Zeit mit der Situation und der Versorgung der pflegebedürftigen Familienmitglieder überfordert werden. Anschließend fangen Sie an, nach einer Möglichkeit zur Entlastung zu suchen. Oft wird in solchen Fällen Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst in Betracht gezogen. Laut diversen Studien teilen fast 25 Prozent der Pflegepersonen die Pflege ihres Angehörigen mit einem ambulanten Pflegedienst. In den meisten Fällen übernimmt der Pflegedienst die Grundpflege und medizinische Versorgung (das Verabreichen von Medikamenten, Verbandwechsel etc.). Es besteht auch die Möglichkeit, dass ein ambulanter Pflegedienst den Pflegebedürftigen und die Familienangehörigen bei den hauswirtschaftlichen Aufgaben unterstützen kann.
Abhängig von dem Pflegebedarf ist es ratsam, die Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch zu nehmen. Eines der wichtigsten Argumente, das dafür spricht, ist die Tatsache, dass die Pflegekräfte des Pflegedienstes dank ihrer Erfahrung und ihrem Fachwissen bestimmte pflegerische Maßnahmen und Tätigkeiten professioneller ausüben werden. Darüber hinaus können sie die pflegerische Situation besser einschätzen und die Pflegemaßnahmen optimal und individuell an die Bedürfnisse der zu pflegenden Person anpassen.
Die ambulante Pflege und die Kosten
Bei einem Pflegefall hat jeder gesetzlich Versicherte durch die Beitragszahlungen der Pflegeversicherungen einen Anspruch auf pflegerische Unterstützung. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt die Kosten in Form von Pflegesachleistungen oder zahlt das Pflegegeld aus. Bei Pflegesachleistungen handelt es sich beispielsweise um Bezahlung der pflegerischen Leistungen, die von einem ambulanten Pflegedienst erbracht werden. Das Pflegegeld dagegen kommt ins Spiel, wenn die pflegerische Betreuung von einem Familienangehörigen übernommen wird.
Feststellung der Pflegebedürftigkeit / Pflegegrad
Der Pflegegrad ist entscheidend für die Höhe der finanziellen Unterstützung seitens der Pflegekasse mit der man von der Pflegeversicherung rechnen kann. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt gemäß den Richtlinien des Sozialgesetzbuchs und wird von einem Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) bestimmt. Bei der Überprüfung wird u.a. der zeitliche Aufwand für die grundpflegerische Versorgung ermittelt. Außerdem gibt der Gutachter auch seine Einschätzung zu diversen anderen Bereichen ab. Welcher Pflegegrad anschließend dem Pflegebedürftigen zugeteilt wird, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab.
Pflegeberatung | Beratungseinsatz für Kunden in Rodgau
Brauchen Sie eine Pflegeberatung (Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI) zwecks Vorlage einer entsprechenden Bestätigung bei Ihrer Pflegekasse, dann setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.