FAQ - häufig gestellte Fragen zum Thema "häusliche Pflege"
- Wie kann ich einen Pflegedienst beantragen?
- Was ist ein Pflegevertrag?
- Wie kann ich den Pflegevertrag kündigen und welche Kündigunsfristen gibt es?
- Was ist ein Pflegegrad?
- Wie viele Pflegegrade gibt es?
- Wie kann man einen Pflegegrad beantragen?
- Wie viel Geld steht mir im Rahmen eines Pflegegrades zu?
- Welche Leistungsgrundlagen gibt es?
- Was ist das sog. Pflegegeld?
- Wer darf Pflegegeld beziehen?
- Wie viel Pflegegeld steht mir zu?
- Was sind die sog. Geldleistungen?
- Was ist die sog. Kombinationspflege / Kombinationsleistungen?
- Was sind die sog. Sachleistungen?
- Was ist die Behandlungspflege?
- Was ist die ärztliche Verordnung und wofür brauche ich sie?
- Was ist die sog. Verhinderungspflege?
- Was ist ein Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI?
- Was sind die Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI?
- Wer kann die Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI beziehen?
- Was ist ein Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)?
- Was sind Investitionskosten?
- Muss man eine Zuzahlung zur häuslichen Krankenpflege leisten?
Wie kann ich einen Pflegedienst beantragen?
Was ist ein Pflegevertrag?
Wie kann ich den Pflegevertrag kündigen und welche Kündigunsfristen gibt es?
Was ist ein Pflegegrad?
- Modul 1 – Mobilität (10%)
- Modul 2 oder 3 – Kognitiv/Verhalten (15%)
- Modul 4 – Selbstversorgung (40%)
- Modul 5 – Behandlung/Therapie (20%)
- Modul 6 – Alltagsbetreuung (15%)
- Pflegegrad 1 beschreibt die geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
- Pflegegrad 2 zeigt die Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
- Pflegegrad 3 ist die schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
- Pflegegrad 4 wäre die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
- Pflegegrad 5 deutet auf die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung hin.
Wie kann man einen Pflegegrad beantragen?
Wie viel Geld steht mir im Rahmen eines Pflegegrades zu?
Pflegegrad | Pflegegeld ambulant | Sachleistung ambulant | Entlastungsbetrag | Leistungsbetrag Vollstationär |
---|---|---|---|---|
Pflegegrad 1 | 0,00 Euro Pflegegeld | 0,00 Euro Sachleistung | 125,00 Euro | 125,00 Euro |
Pflegegrad 2 | 332,00 Euro Pflegegeld | 761,00 Euro Sachleistung | 125,00 Euro | 770,00 Euro |
Pflegegrad 3 | 573,00 Euro Pflegegeld | 1432,00 Euro Sachleistung | 125,00 Euro | 1262,00 Euro |
Pflegegrad 4 | 765,00 Euro Pflegegeld | 1778,00 Euro Sachleistung | 125,00 Euro | 1775,00 Euro |
Pflegegrad 5 | 947,00 Euro Pflegegeld | 2200,00 Euro Sachleistung | 125,00 Euro | 2005,00 Euro |
Die angezeigten Beträge für die Sachleistungen, die von einem ambulanten Pflegedienst erbracht werden, gelten ab dem Jahr 2024.
Welche Leistungsgrundlagen gibt es in der Pflege?
Wir können zwischen Sachleistungen, Geldleistungen und Kombinationsleistungen unterscheiden.
Die Sachleistungen beziehen sich auf die pflegerischen Leistungen, die von einem professionellen Pflegedienst übernommen werden. Die Versorgung der Pflegebedürftigen erfolgt durch einen ambulanten Pflegedienst. Der Pflegebedürftige wird in der häuslichen Umgebung betreut. Das Spektrum der pflegerischen Leistungen kann variieren und hängt von diversen Faktoren ab.
Die Geldleistungen oder das Pflegegeld ist eine Form der staatlichen Hilfe für Pflegebedürftige. Diese Leistungen dienen dazu, pflegebedürftigen Personen, die nicht in eine stationäre Pflegeeinrichtung wollen, eine häusliche Pflege zu ermöglichen. Um das Pflegegeld beziehen zu können, muss vorerst der Grad der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) festgestellt und anschließend ein entsprechender Pflegegrad zuerkannt werden. Das Vorhandensein eines Pflegegrades ist die Vorrausetzung um das Pflegegeld überhaupt in Anspruch nehmen zu können.
Im Falle von Kombinationsleistungen, auch Kombinationspflege genannt, handelt es sich um die Kombination der Pflegesachleistungen, die von einem Pflegedienst erbracht werden und um das Pflegegeld, das dem Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad zusteht. Die häusliche Pflege und die Leistungen des Pflegedienstes werden miteinander als sog. Kombileistung zusammengefügt.
Was ist das sog. Pflegegeld?
Das Pflegegeld ist eine Geldleistung welche von der Pflegekasse ausbezahlt wird. Es steht pflegebedürftigen Menschen zu, welche in ihrem eigenen Haushalt gepflegt werden möchten. Sei es von einem Familienmitglied, einem Bekannten oder einem Pflegedienst. Vorrausetzung für den Erhalt des Pflegegeldes ist die Zuordnung eines Pflegegrades. Das Pflegegeld ist mit den sog. Geldleistungen gleichzusetzen. Bei dem Pflegegeld handelt es sich um die Geldleistungen, die durch den Berechtigten von der Pflegekasse bezogen werden.
Im Falle der Inanspruchnahme von Leistungen eines Pflegedienstes bei sogenannten Kombinationsleistungen können Sie das anteilige Pflegegeld einfach mit einem Pflegegeldrechner berechnen lassen.
Wer darf Pflegegeld beziehen?
Wie viel Pflegegeld steht mir zu?
Was sind die sog. Geldleistungen?
Was ist die sog. Kombinationspflege / Kombinationsleistungen?
Was sind die sog. Sachleistungen?
Die von einem Pflegedienst zu erbringenden Sachleistungen beziehen sich unter anderem auf folgenden pflegerischen Maßnahmen:
- Große und kleine Körperpflege
- An- und Auskleiden
- Hilfen bei Ausscheidungen
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme sowie das verabreichen von Sondernahrung
- Mobilisation in der Wohnung
- Spezielle Lagerung
- Hauswirtschaftliche Versorgung
Erfahren Sie mehr über die pflegerische Leistungen .
Was ist die Behandlungspflege?
Was ist die ärztliche Verordnung und wofür brauche ich sie?
Was ist die sog. Verhinderungspflege?
Ist die private Pflegeperson im Urlaub, krank oder vorrübergehend anderweitig verhindert den Patienten zu pflegen, werden die nachgewiesen Mehrkosten einer notwendigen Ersatzpflege von der Pflegeversicherung übernommen. Dies ist pro Kalenderjahr höchstens sechs Wochen oder bis zu einem Höchstbetrag von 1612 Euro möglich.
Der Höchstbetrag für die Verhinderungspflege kann noch zusätzlich über 806 Euro von der Summe, die für die Kurzzeitpflege bestimmt ist, erhöht werden – d.h. man kann bis zu 50 Prozent des Leistungsbetrags für die Kurzzeitpflege (806 Euro im Kalenderjahr) ergänzend zu dem Leistungsbetrag für die Verhinderungspflege nutzen. Somit stehen dem Antragsteller 2.418 Euro im Kalenderjahr für die Verhinderungspflege zur Verfügung.
Erfahren Sie mehr über die Verhinderungspflege!
Was sind die Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI?
Wer kann die Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI beziehen?
Was ist ein Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)?
Was sind Investitionskosten?
Muss man eine Zuzahlung zur häuslichen Krankenpflege leisten?
Warum bekomme ich eigentlich eine Aufforderung bezüglich Zuzahlung von der Krankenkasse?
Bei der Inanspruchnahme der häuslichen Krankenpflege müssen Versicherte Zuzahlungen leisten. Die Zuzahlung beträgt nach § 37 Abs. 5 SGB V in Verbindung mit § 61 Satz 3 SGB V zehn Prozent der Kosten. Darüber hinaus muss man für jede Verordnung – auch ergänzende Verordnungen und jede Folgeverordnung 10,00 Euro bezahlen. Die Zuzahlung zu den Kosten der häuslichen Krankenpflege ist von allen Versicherten zu leisten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Zuzahlungsbetrag ist auf 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt.
Die Zuzahlungen werden bei der Inanspruchnahme der häuslichen Pflege durch die genehmigende Krankenkasse erhoben.
Der Zuzahlungsbetrag wird auf Basis der pro Leistungsinanspruchnahme entstehenden Kosten (Gesamtkosten für die erbrachte häusliche Krankenpflege pro Tag) errechnet.
Die Höhe der prozentualen Zuzahlung pro Kalendertag der Leistungsinanspruchnahme ermittelt der zuständige Kostenträger (Krankenkasse) rückwirkend anhand der Rechnung des Pflegedienstes.
Es besteht die Möglichkeit bei der zuständigen Krankenkasse einen Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung zu stellen.