Pflegedienst – Unterstützung für pflegende Angehörige
Was ist die Definition eines Pflegedienstes?
Was ist ein ambulanter Pflegedienst?
Ambulante Pflegedienste sind im Allgemeinen Dienstleistungserbringer im Gesundheitswesen. Qualifizierte Pflegefachkräfte und entsprechend angelernte Pflegehelfer übernehmen pflegerische Tätigkeiten bei den Pflegebedürftigen im häuslichen Umfeld.
Die Aufgabe eines ambulanten Pflegedienstes ist die Unterstützung von pflegenden Angehörigen bei der häuslichen Pflege. Das Ziel ist es den Pflegebedürftigen zu ermöglichen, in der vertrauten Umgebung zu bleiben und trotzdem nicht auf die professionelle Pflegeleistung verzichten zu müssen. Ein Pflegedienst sorgt für die Entlastung von pflegenden Angehörigen, so dass sie die Arbeit, Beruf und Privatleben besser organisieren können.
Ein ambulanter Pflegedienst aus Dietzenbach kann pflegebedürftige Menschen nicht nur in der unmittelbaren Nähe versorgen, sondern auch zahlreiche Einsatzorte abdecken, wie z.B. Rodgau und Heusenstamm. Entscheidend für einen Pflegedienst ist, dass dieser über ausreichend qualifiziertes Pflegepersonal – d.h. Pflegefachkräfte und angelernte Pflegehelfer verfügt.
Zur Versorgung von pflegebedürftigen Menschen gehören auch Leistungen aus dem Bereich der sog. Hauswirtschaft, deswegen ist der Einsatz von Hauswirtschaftlerinnen bei einem Pflegedienst auch unerlässlich.