Das Einzugsgebiet – Pflegedienst PROMED Assista
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Unser ambulanter Pflegedienst bietet Entlastung für pflegebedürftige Menschen im Rahmen der Behandlungspflege (SGB V), Grundpflege (SGB XI) und Entlastungsleistungen an. Unsere Kunden werden auch im Bereich der Verhinderungspflege und der Krankenhausverhinderungspflege von unseren Pflegekräften unterstützt.
Die „häusliche Pflege“, die von einem Pflegedienst angeboten wird, umfasst diverse Pflegeleistung, die den pflegebedürftigen Menschen das alltägliche Leben erleichtern sollen. Abhängig von der Pflegesituation und den notwendigen Maßnahmen, dient diese Unterstützung in vielen Fällen dem Aufrechterhalten der Selbständigkeit der Patienten, damit diese so lange wie möglich im häuslichen Umfeld versorgt werden können. Für Patienten welche mobil sind und einen Pflegegrad besitzen, werden oftmals die Leistungen aus dem Bereich der Entlastungsleistungen nach §45b vorgesehen. Hierbei handelt es sich meistens um die Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung, um Hilfe beim Einkaufen oder sog. Botengänge z.B. Abholen von Rezepten o.Ä. Es gibt auch Situation, bei denen der Umfang der pflegerischen Unterstützung sehr komplex und zeitaufwändig sein kann. Das ist öfters bei bettlägerigen Patienten, nach einem schweren Unfall, Schlaganfall oder anderen schwerwiegenden Krankheiten der Fall. Die Versorgung hier ist sehr umfangreich und wird abhängig von den Leistungen meistens durch Pflegekräfte durchgeführt. Dies betrifft z.B. Patienten bei denen das Absaugen der oberen Atemwege durchgeführt werden sollte, pflegebedürftige Personen mit Tracheostomaversorgung oder diese bei denen eine Katheterisierung veranlasst werden muss. Bei den anderen pflegerischen Leistungen, wo die gesetzlichen Regelungen es erlauben, wird die Versorgung von einem Pflegehelfer übernommen.
Bei einem ambulanten Pflegedienst richtet sich sowohl eine qualifizierte Pflegefachkraft (Altenpfleger /-in) als auch ein Pflegehelfer nach einer sog. Tourenplanung, die vorgibt, welche Leistungen bei welchen Patienten an dem besagten Tag erbracht werden sollen. Die Reihenfolge nach der die einzelnen Patienten besucht werden sollen, wird meistens von der Pflegedienstleitung oder der stellvertreten Pflegedienstleitung festgelegt. Der Besuchszeitpunkt ist von der Art der zur erbringenden pflegerischen Leistung determiniert. Die Behandlungspflege z.B. das Blutzuckermessen und das Verabreichen von Insulin hat immer Vorrang. Die Erstellung der Tourenplanung für Dietzenbach, Heusenstamm oder Mühlheim erfolgt unter einer optimalen Berücksichtigung der Fahrzeiten in Bezug auf die zu besuchenden Adressen durch die Mitarbeiter eines Pflegedienstes.
Das Einzugsgebiet von Pflegedienst PROMED Assista umfasst neben Dietzenbach auch die umliegenden Ortschaften wie z.B. Heusenstamm, Rodgau und Rödermark aber auch Mühlheim, Offenbach und Hanau. Damit die Versorgung der pflegebedürftigen Menschen schnell, professionell und effizient erfolgen kann, ist der Aufbau eines Standorts, der nach Möglichkeit zentral z.B. in dem Einzugsgebiet Kreis Offenbach platziert ist, von einer großen Bedeutung.
Haben Sie Fragen zu der „häuslichen Pflege“ oder möchten Sie erfahren, ob wir Sie in Ihrem Wohnort unterstützen können, dann setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Unsere Pflegefachkräfte stehen Ihnen jederzeit mit einer kostenlosen Beratung gerne zur Verfügung.